AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verkehr zwischen Inserenten und der print-ad kretz gmbh
1. Anwendbarkeit
Die Geschäftsbedingungen regeln das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Inserent, Werbeagentur, etc.) und dem Herausgeber (Verlag), vertreten durch die print-ad kretz gmbh. Sie sind für alle Werbeaufträge (Inserate, Reklamen, Publi-Reportagen, Werbebeilagen und - einhefter) gültig, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sofern diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.
2. Inhalt der Inserate
2.1 Jeder Verlag behält sich vor, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Aufträge für Beilagen/Beihefter/Beikleber sind für den Verlag erst nach Genehmigung eines Musters bindend.
2.3 Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.
2.4. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche einzustehen.
3. Korrekturabzüge
(«Gut zum Druck») werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und unter Kostenfolge geliefert, sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Arbeitstage vor Annahmeschluss eintreffen. Für reprofähig angelieferte Daten wird kein Probeabzug geliefert. Die Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
4. Insertionstarife
4.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäss Insertionstarif, zuzüglich MWST.
4.2 Änderungen der Preise, Rabatte und der MWST treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Abschlüsse (Wiederholungsaufträge)
5.1 Jeder Abschluss (Wiederholungsauftrag) ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holdinggesellschaften können unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen.
5.2 Für jeden Titel ist ein separater Abschluss zu vereinbaren, ausgenommen die Titel, bei denen ein Kombirabatt im Insertionstarif vorgesehen ist.
5.3 Die Laufzeit eines Abschlusses beträgt 12 Monate. Eine Erweiterung des Auftrages während dieser Zeit ist möglich, der Rabattsatz wird entsprechend angepasst.
6. Stornierung
Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden, und auch nur dann, wenn insofern keine anderslautenden Vorschriften seitens des Herausgebers gelten.
7. Platzierungen
Platzierungswünsche für Anzeigen, die nicht dem tariflichen Zuschlag unterliegen, werden als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
8. Belegversand
Ein Voll- oder Seitenbeleg wird mit der Rechnung gratis zugestellt. Zusätzliche Belegexemplare werden verrechnet.
9. Druckmaterial
Alle gelieferten Daten gelten als Einwegmaterial. Der Verlag bzw. die print-ad kretz gmbh kann diese nach dem letzten Erscheinen des Inserates ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.
10. Chiffreinserate
10.1 Das Chiffregeheimnis ist unter Vorbehalt von öffentlichem kantonalen und eidgenössischem Recht uneingeschränkt.
10.2 Der Verlag bzw. die Geschäftsführung der print-ad kretz gmbh ist berechtigt, die eingehenden Angebote zu öffnen und zu prüfen. Sie sind nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote weiterzuleiten.
10.3 Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung übernommen werden.
10.4 Zur Deckung der Unkosten wird für Chiffreinserate eine Gebühr von CHF 50.- erhoben. Besondere Spesen wie z.B. Zustellung per Express, Einschreiben oder an eine ausländische Adresse werden zusätzlich verrechnet.
11. Fehlerhaftes Erscheinen
11.1 Reklamationen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen.
11.2 Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Gratiswiederholung: - telefonisch erteilte oder geänderte Aufträge - Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen - fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (z.B. zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift, etc.) - Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb einer angemessenen Toleranz - Abweichungen von typografischen Vorschriften - fehlende Codebezeichnungen - weder Sinn noch Wirkung des Inserates werden massgeblich beeinträchtigt
11.3 Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 In der Regel sind alle Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu begleichen. Ausländische Inserenten leisten Vorauszahlung.
12.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung, bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungsprovisionen.
12.3 Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona.
13. Gegendarstellungsrecht
13.1 Gemäss Art. 28g ff. des Zivilgesetzbuches haben alle Personen, die sich durch Tatsachenbehauptungen in ihrer Persönlichkeit betroffen fühlen, das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Anspruch kann auch gegenüber Inseraten geltend gemacht werden.
13.2 Bei einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. die Inserateabteilung der print-ad kretz gmbh den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren respektive seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
13.3 Falls der Verlag bzw. die Inserateabteilung der print-ad kretz gmbh im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsanspruch gerichtlich belangt wird, ist der Inserent nach Treu undGlauben verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung, dem Prozess beizutreten.
13.4 Der Inserent, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, sämtliche durch Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung
14.1 Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, so kann der Verleger bzw. die Inserateabteilung der print-ad kretz gmbh ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
14.2 Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.
14.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen vorgenommen